Teilnahme- und Rücktrittsbedingungen
Termine:
Das Studienjahr beginnt am 13.09.2010 und endet am 01.07.2011. Nach Weihnachten beginnt der Unterricht am 10.01.2011. In den Schulferien und an Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt.
| Herbstferien: | Mo 11.10.10 - Sa 23.10.10 |
| Weihnachtsferien: | Mo 23.12.10 - Sa 07.01.11 |
| Osterferien: | Fr 15.04.11 - Sa 30.04.11 |
| Sommerferien: | Mo 04.07.11 - Sa 13.08.11 |
Anmeldung:
- Eine Anmeldung hat vor der Teilnahme an einem Kurs telefonisch, online, schriftlich mit Hilfe der (dem Programmheft beiliegenden) Anmeldeformulare oder vor Ort bei der VHS zu erfolgen. Anmeldungen werden ausschließlich von der VHS-Geschäftsstelle entgegengenommen. Teilnehmende von Fortsetzungskursen müssen sich ebenfalls auf diese Weise neu anmelden!
- Da nur begrenzt Plätze vorhanden sind, ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich!
- Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sofern alle Plätze belegt sind, erfolgt eine unverbindliche Vormerkung auf der Warteliste, um ggf. nachrücken zu können, wenn ein Platz frei wird.
- Eine Anmeldung gilt als angenommen, sobald sie von der VHS registriert und bestätigt wurde. Auch eine mündliche Zusage gilt als Bestätigung.
Teilnahmeentgelt:
- Das Teilnahmeentgelt ist vor Kursbeginn in voller Höhe fällig. Barzahlung ist nur im VHS-Büro möglich. Gegen Abgabe einer Einzugsermächtigung wird das Entgelt abgebucht.
- Die Anmeldebestätigung gilt gleichzeitig als Zahlungsaufforderung. Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt somit nicht.
Bankverbindung
Empfänger: Stadtkasse Eutin, Konto. - Nr.: 13029, bei der Sparkasse Holstein (BLZ:21352240). Bei jeder Überweisung ist die jeweilige Kursnummer und der Name des Teilnehmenden als Verwendungszweck anzugeben.
Ermäßigungen:
Für Auszubildende, Schüler, Studenten, Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II und Grundwehr- und Ersatzdienstleistende wird auf Antrag nach Vorlage des entsprechenden Nachweises 50 % Ermäßigung gewährt. Über Ausnahmen entscheidet die VHS-Leitung.
Die Ermäßigung entfällt, wenn der Kurs von anderen Stellen gefördert wird; ebenso wird keine Ermäßigung bei Vorträgen, Studienreisen und entsprechend gekennzeichneten Kursen sowie auf Lehrmaterial gewährt.
Stornierung einer Anmeldung:
- Eine Stornierung der Anmeldung muss spätestens am dritten Werktag vor Veranstaltungsbeginn dem VHS-Büro bekannt gegeben werden. Abmeldungen bei den Kursleitenden sind unwirksam. Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt ebenfalls nicht als Abmeldung.
- Die Nichteinhaltung der Abmeldefristen verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung von 50 % des Entgelts. Bei einer Abmeldung zu oder nach Kursbeginn wird das volle Entgelt fällig. Dies gilt auch bei Fernbleiben ohne Abmeldung. Nur bei langfristiger Erkrankung kann das Entgelt gegen einen schriftlichen ärztlichen Nachweis anteilig berechnet bzw. erlassen werden.
- Für Studienfahrten und Bildungsurlaube gilt das eingeschränkte Rücktrittsrecht. Bei Bildungsurlaubsveranstaltungen muss die Abmeldung mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Für Studienfahrten gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen.
- Gesonderte Bedingungen gelten für entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen.
Entgelterstattung:
- Das volle Entgelt wird rückerstattet:
- bei Rücktritt von der Anmeldung innerhalb der Abmeldefrist
- wenn ein Kurs seitens der VHS abgesagt wurde.
- Erstattungsfähiges Entgelt wird nur auf Antrag des Teilnehmenden rücküberwiesen. Andernfalls wird ein Guthaben vermerkt.
Teilnahmebescheinigung:
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt. Zugeschickt werden sie nur gegen Rückporto bzw. frankierten Rückumschlag.
Satzung:
Mit der Anmeldung erkennt jeder Teilnehmende die Gebührensatzung der VHS an. Sie ist in der Geschäftsstelle einzusehen.






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