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Service
Ermäßigungen:
Für Schüler*innen, Auszubildende, Studierende, Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
Eutin, Teilnehmer*innen eines Bundesfreiwilligendienstes, eines freiwilligen sozialen,
ökologischen oder kulturellen Jahres sowie für Personen, die Transferleistungen von
der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem Amt für Soziale Hilfen erhalten, wird
auf Antrag und nach Vorlage des entsprechenden Nachweises 50 % Ermäßigung
gewährt. Für Inhaber*innen der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein wird auf Antrag
und nach Vorlage des entsprechenden Nachweises 10 % Ermäßigung gewährt. Über
Ausnahmen entscheidet die Vhs-Leitung.
Eine Ermäßigung muss zusammen mit der Anmeldung beantragt werden und die
Ermäßigungsberechtigung durch eine entsprechende Bescheinigung grundsätzlich bei
der Anmeldung, spätestens jedoch 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn nachgewiesen
werden. Eine nachträgliche Ermäßigung des Entgelts ist nicht möglich.
Bei Vorträgen, Studienreisen und entsprechend gekennzeichneten Kursen sowie auf
(Lehr-) Materialien, Lebensmittel und besonderen Aufwand wird keine Ermäßigung
gewährt. Wird das Entgelt von Dritten für Teilnehmende übernommen, wird keine
Ermäßigung gewährt. Bei nachträglichem Kurseinstieg besteht kein Anspruch auf
Reduzierung des Entgelts.
Stornierung einer Anmeldung:
Eine Stornierung der Anmeldung muss dem Vhs-Büro spätestens 7 Kalendertage vor
Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per E-Mail vorliegen. Abmeldungen bei
Kursleitenden sind unwirksam. Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Teilnahme- und Stornobedingungen
Abmeldung. Die Nichteinhaltung der Fristen verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung von
mindestens 50 % des Entgelts. Bei einer Abmeldung am Kursbeginntag, nach Kurs-
beginn oder ohne Abmeldung wird das volle Entgelt fällig. Gesonderte Storno-
bedingungen gelten für entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen. Bei
Bildungsurlaubsveranstaltungen muss die Stornierung mindestens 28 Kalendertage
vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per E-Mail vorliegen. Für Studienfahrten
gelten die Stornobedingungen des Veranstalters.
Entgelterstattung:
Bei Stornierung der Anmeldung innerhalb der Frist oder wenn ein Kurs seitens der Vhs
abgesagt wurde, wird das volle Entgelt erstattet. Erstattungsfähiges Entgelt (ab 10,00
Euro) wird nur auf Antrag des/r Teilnehmenden rücküberwiesen. Beträgt das
erstattungsfähige Entgelt weniger als 10,00 Euro wird es dem Kundenkonto des/r
Teilnehmenden gutgeschrieben und mit der nächsten Kursbuchung verrechnet.
Haftung:
Der Besuch von Veranstaltungen der Vhs Eutin erfolgt auf eigene Gefahr. Die Vhs
Eutin haftet nicht für Schäden (z.B. Unfall- und Sachschäden, Diebstahl, Eigentums-
verlust usw.), die in Zusammenhang mit dem Kursbesuch auftreten.
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www.vhs-eutin.de