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Service

        Ermäßigungen:
        Für Schüler*innen, Auszubildende, Studierende, Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
        Eutin, Teilnehmer*innen eines Bundesfreiwilligendienstes, eines freiwilligen sozialen,
        ökologischen oder kulturellen Jahres sowie für Personen, die Transferleistungen von
        der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem Amt für Soziale Hilfen erhalten, wird
        auf Antrag und nach Vorlage des entsprechenden Nachweises 50 % Ermäßigung
        gewährt. Für Inhaber*innen der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein wird auf Antrag
        und nach Vorlage des entsprechenden Nachweises 10 % Ermäßigung gewährt. Über
        Ausnahmen entscheidet die Vhs-Leitung.

        Eine Ermäßigung muss zusammen mit der Anmeldung beantragt werden und die
        Ermäßigungsberechtigung durch eine entsprechende Bescheinigung grundsätzlich bei
        der Anmeldung, spätestens jedoch 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn nachgewiesen
        werden.  Eine nachträgliche Ermäßigung des Entgelts ist nicht möglich.
        Bei Vorträgen, Studienreisen und entsprechend gekennzeichneten Kursen sowie auf
        (Lehr-) Materialien, Lebensmittel und besonderen Aufwand wird keine Ermäßigung
        gewährt. Wird das Entgelt von Dritten für Teilnehmende übernommen, wird keine
        Ermäßigung gewährt. Bei nachträglichem Kurseinstieg besteht kein Anspruch auf
        Reduzierung des Entgelts.

        Stornierung einer Anmeldung:
        Eine Stornierung der Anmeldung muss dem Vhs-Büro spätestens 7 Kalendertage vor
        Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per E-Mail vorliegen. Abmeldungen bei
        Kursleitenden sind unwirksam. Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als   Teilnahme- und Stornobedingungen
        Abmeldung. Die Nichteinhaltung der Fristen verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung von
        mindestens 50 % des Entgelts. Bei einer Abmeldung am Kursbeginntag, nach Kurs-
        beginn oder ohne Abmeldung wird das volle Entgelt fällig. Gesonderte Storno-
        bedingungen gelten für entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen. Bei
        Bildungsurlaubsveranstaltungen muss die Stornierung mindestens 28 Kalendertage
        vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per E-Mail vorliegen. Für Studienfahrten
        gelten die Stornobedingungen des Veranstalters.

        Entgelterstattung:
        Bei Stornierung der Anmeldung innerhalb der Frist oder wenn ein Kurs seitens der Vhs
        abgesagt wurde, wird das volle Entgelt erstattet. Erstattungsfähiges Entgelt (ab 10,00
        Euro) wird nur auf Antrag des/r Teilnehmenden rücküberwiesen. Beträgt das
        erstattungsfähige Entgelt weniger als 10,00 Euro wird es dem Kundenkonto des/r
        Teilnehmenden gutgeschrieben und mit der nächsten Kursbuchung verrechnet.

        Haftung:
        Der Besuch von Veranstaltungen der Vhs Eutin erfolgt auf eigene Gefahr. Die Vhs
        Eutin haftet nicht für Schäden (z.B. Unfall- und Sachschäden, Diebstahl, Eigentums-
        verlust usw.), die in Zusammenhang mit dem Kursbesuch auftreten.


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                                www.vhs-eutin.de
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