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Service
Übersicht über Abmeldefristen und Zahlungsverpflichtungen
Die Nichteinhaltung der Abmeldefristen verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmeentgelts.
Das gilt auch im Falle einer Erkrankung. Abmeldungen sind schriftlich oder per E-Mail an
das Vhs-Büro zu richten. Eine Abmeldung bei der Kursleitung oder Nichtteilnahme am
Kurs entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
Veranstaltungstyp Eingang der Abmeldung bei der Vhs
Sprachkurse mit - nach dem 2. Kurstermin volles Teilnahmeentgelt
mehr als 4 - bis 1 Tag vor Beginn des 2. Kurstermins kostenfrei
Kursterminen
Sprachkurse mit - am Kursbeginntag volles Teilnahmeentgelt
weniger als 4 - 6 bis 1 Kalendertag/e vor Kursbeginn 50 % des Teilnahmeentgelts
Kursterminen - mind. 7 Kalendertage vor Kursbeginn kostenfrei
Bewegungskurse - am Kursbeginntag volles Teilnahmeentgelt
- 6 bis 1 Kalendertag/e vor Kursbeginn 50 % des Teilnahmeentgelts
- mind. 7 Kalendertage vor Kursbeginn kostenfrei
Bildungsurlaubs- - am Kursbeginntag volles Teilnahmeentgelt
Stornofristen veranstaltungen zzgl. 100 % der Kosten für bes. Aufwand
- 27 bis 1 Kalendertag/e vor Kursbeginn 50% des Teilnahmeentgelts
zzgl. 100 % der Kosten für bes. Aufwand
- mind. 28 Kalendertage vor Kursbeginn kostenfrei
Kochkurse - am Kursbeginntag volles Teilnahmeentgelt
zzgl. 100 % der Lebensmittelumlage
- 6 bis 1 Kalendertag/e vor Kursbeginn 50 % des Teilnahmeentgelts
zzgl. 100 % der Lebensmittelumlage
- mind. 7 Kalendertage vor Kursbeginn kostenfrei
Goldschmiedekurse - am Kursbeginntag volles Teilnahmeentgelt
zzgl. 100 % der Kosten für bes. Aufwand
- 13 bis 1 Kalendertag/e vor Kursbeginn 50% des Teilnahmeentgelts
zzgl. 100 % der Kosten für bes. Aufwand
- mind. 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei
Studienreisen - laut entsprechender Vereinbarung mit dem Reiseunternehmen
Sonstige Kurse - am Kursbeginntag volles Teilnahmeentgelt
- 6 bis 1 Kalendertag/e vor Kursbeginn 50 % des Teilnahmeentgelts
- mind. 7 Kalendertage vor Kursbeginn kostenfrei
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Service-Nummer: 04521 793290