Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Studienjahr beginnt Mitte September und endet zu den Sommerferien des darauffolgenden Jahres.
 

In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt.

 

§ 4 Teilnahmebedingungen

4.1     Anmeldung

4.1.1    Eine Anmeldung muss vor der Teilnahme an einem Kurs telefonisch, online, schriftlich mit

            Hilfe des Anmeldeformulars oder vor Ort bei der Vhs erfolgen. Anmeldungen werden 

            ausschließlich von der Vhs-Geschäftsstelle entgegengenommen. Teilnehmende von 

            Fortsetzungskursen müssen sich ebenfalls auf diese Weise neu anmelden.

4.1.2    Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sofern alle Plätze 

            belegt sind, erfolgt eine unverbindliche Vormerkung auf der Warteliste.

4.1.3    Eine Anmeldung gilt als angenommen, sobald sie von der Vhs bestätigt wurde. 

4.1.4    Eine Anmeldung ist stets verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Entgelts.

4.1.5    Mit der Anmeldung erkennt jede/r Teilnehmende die Entgeltordnung der Vhs an. 

            Sie ist in der Geschäftsstelle und auf der Homepage: Vhs-Eutin.de einzusehen.

4.1.6    Mit der Anmeldung erklärt sich jede/r Teilnehmende mit der Speicherung der erforderlichen

            personenbezogenen Daten nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen einverstanden.

            Weiterführende Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie unter 

            www.vg-eutin-suesel.de/Stadt-Eutin/Stadt/Datenschutz.

 

4.2     Zustandekommen der Veranstaltungen

            Die Volkshochschule ist nicht verpflichtet, Veranstaltungen beginnen zu lassen, bei denen

die erforderliche Mindestzahl nicht erreicht ist. Wird eine Veranstaltung nicht durchgeführt, 

werden die Teilnehmenden benachrichtigt und Entgelte vollständig erstattet (siehe 

Entgelterstattung § 4.6).

 

4.3     Teilnahmeentgelt

4.3.1   Das Teilnahmeentgelt ist vor Kursbeginn in voller Höhe fällig. Das Entgelt wird nach 

           Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) abgebucht.

            Barzahlung (keine Kartenzahlung) ist nur im Vhs-Büro möglich.

4.3.2    Bankverbindung für Überweisungen an die Vhs Eutin/Malente: 

            Stadtkasse Eutin, IBAN: DE23 2135 2240 0000 0130 29

            BIC: NOLADE21HOL bei der Sparkasse Holstein

            Bitte geben Sie bei einer Überweisung immer die Kursnummer und den Namen der/des 

            Teilnehmenden an!

4.3.3    Die Anmeldebestätigung gilt gleichzeitig als Zahlungsaufforderung. Eine gesonderte 

            Rechnungsstellung erfolgt nicht.                               

 

4.4     Ermäßigungen

4.4.1    Für Schüler*innen, Auszubildende, Studierende, Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr 

Eutin, Teilnehmer*innen eines Bundesfreiwilligendienstes, eines freiwilligen sozialen,

ökologischen oder kulturellen Jahres sowie für Personen, die Transferleistungen von der

Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem Amt für Soziale Hilfen erhalten, wird auf Antrag

und nach Vorlage des entsprechenden Nachweises 50 % Ermäßigung gewährt. Für 

Inhaber*innen der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein wird auf Antrag und nach Vorlage 

des entsprechenden Nachweises 10 % Ermäßigung gewährt. Über Ausnahmen entscheidet

die Vhs-Leitung. 

4.4.2    Eine Ermäßigung muss zusammen mit der Anmeldung beantragt werden und die

            Ermäßigungsberechtigung durch eine entsprechende Bescheinigung grundsätzlich bei der 

            Anmeldung, spätestens jedoch 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn nachgewiesen werden.

            Eine nachträgliche Ermäßigung des Entgelts ist nicht möglich. 

4.4.3    Bei Vorträgen, Studienreisen und entsprechend gekennzeichneten Kursen sowie auf 

(Lehr-) Materialien, Lebensmittel und besonderen Aufwand wird keine Ermäßigung 

gewährt.

4.4.4    Wird das Entgelt von Dritten für Teilnehmende übernommen, wird keine Ermäßigung 

gewährt. 

4.4.5    Bei nachträglichem Kurseinstieg besteht kein Anspruch auf Reduzierung des Entgelts. 

 

4.5     Stornierung einer Anmeldung

4.5.1    Eine Stornierung der Anmeldung muss dem Vhs-Büro spätestens 7 Kalendertage vor

Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per E-Mail vorliegen

4.5.2    Abmeldungen bei Kursleitenden sind unwirksam. 

4.5.3    Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung.

4.5.4    Die Nichteinhaltung der Fristen verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung von mindestens

50 % des Entgelts. 

4.5.5    Bei einer Abmeldung am Kursbeginntag, nach Kursbeginn oder ohne Abmeldung wird das

volle Entgelt fällig. 

4.5.6    Gesonderte Stornobedingungen gelten für entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen.

4.5.7    Bei Bildungsurlaubsveranstaltungen muss die Stornierung mindestens 28 Kalendertage vor 

Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per E-Mail vorliegen. 

4.5.8    Für Studienfahrten gelten die Stornobedingungen des Veranstalters.

 

4.6     Entgelterstattung

4.6.1   Bei Stornierung der Anmeldung innerhalb der Frist oder wenn ein Kurs seitens der Vhs

abgesagt wurde, wird das volle Entgelt erstattet.

4.6.2    Erstattungsfähiges Entgelt (ab 10,00 Euro) wird nur auf Antrag des/r Teilnehmenden rück-

überwiesen. Beträgt das erstattungsfähige Entgelt weniger als 10,00 Euro wird es dem 

Kundenkonto des/r Teilnehmenden gutgeschrieben und mit der nächsten Kursbuchung

verrechnet.

 

4.7     Teilnahmebescheinigung

Nach Abschluss einer Bildungsurlaubsveranstaltung wird automatisch eine Teilnahme-

bescheinigung ausgestellt (Fehlzeiten werden vermerkt). Auf Anfrage werden entsprechende Bescheinigungen auch für alle übrigen Kurse erstellt.

 

4.8     Haftung

          Der Besuch von Veranstaltungen der Vhs Eutin erfolgt auf eigene Gefahr. Die Vhs Eutin 

            haftet nicht für Schäden (z.B. Unfall- und Sachschäden, Diebstahl, Eigentumsverlust usw.), 

            die in Zusammenhang mit dem Kursbesuch auftreten.

 

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